Das bisher noch häufig genutzte ASCII-Dateiformat wurde zum 30.06.2021 abgeschafft und durch das XML-Format ersetzt. Dies hat zweierlei Gründe:
- Gewährleistung einer höheren Datensicherheit.
- Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners sowie des Ursprungslandes der Ware (ab Januar 2022).
Warum dieser Beitrag?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Datenaustausch zwischen dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden das ASCII-Dateiformat nicht mehr zulässt, bzw. nur noch in einzelnen Fällen und, dass wir bereits eine Lösung für unser Produkt/ERP geschaffen haben.
Was ist eigentlich die Intrastat?
Die Handelskammer Hamburg beschreibt die Intrastat ff. (siehe kompletten Artikel unter https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-mehrwertsteuer/umsatzsteuer-mehrwertsteuer-international/verfahrensrecht/intrastat-meldungen-warenbewegung-1167654, aufgerufen am 07.04.2022):
Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit „Gemeinschaftswaren“. Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) durch das Statistische Bundesamt statistisch erfasst.
Die aus den einzelnen Intrastat-Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr Deutschlands bereitzustellen.
Warum ist das ganze notwendig?
Statistische Daten werden auf Basis gesetzlicher Vorgaben erhoben. Die auf Basis der erhobenen statistischen Daten erstellten Ergebnisse dienen der Steuerung und Planung gesellschafts-, wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen durch Politik und Wirtschaft.
Was müssen Sie nun tun in Bezug auf die Intrastat-Meldung?
- Prüfen Sie, ob Sie meldepflichtig sind. Dies kann ersichtlich sein durch bisherige Geschäftsvorfälle oder vielleicht nutzen Sie die Intrastat noch manuell – dann wäre der Einsatz einer Schnittstelle zum Statistischen Bundesamt zu erwägen, damit das Tagesgeschäft nicht zu sehr belastet wird und Sie weiterhin den Fokus auf Ihre Kernkompetenzen und Geschäfte legen können.
- Abhängig von der ERP-Version (Uniface-Version) können wir Ihnen auf Grundlage unserer allg. Geschäftsbedingungen das Modul anbieten.
- Gleichermaßen lässt sich das Modul auf ADAPT21, AGRAR21, BAU21, GASOIL21 und POINT21 anwenden.
- Sprechen Sie uns gerne an!
Technischer Hintergrund
Wie oben beschrieben, lässt sich unser Modul auf alle Bereiche portieren und das mit einem relativ kleinen Zeitaufwand. Wir haben neue Projektmethoden innerhalb unserer Konzeption verabschiedet, sodass wir mehr und mehr auf sog. Services (ein erster Schritt in Richtung SaaS im Rahmen einer Uniface-Applikation) zurückgreifen. Eine mögliche Portierung wird hierdurch deutlich einfacher. Da unsere Produkte aber immer noch individuell programmiert sind, bleibt eine Testphase bei Ihnen nicht aus.
Grundsätzlich bieten wir beide Möglichkeiten an, dass die Meldung über das eSTATISTIK.core und IDEV geschieht. Grundsätzlich ist das auch über das Melde-Programm möglich, welches bei Ihnen auf dem Rechner installiert sein könnte.
In dem Zusammenhäng finden Sie die Schnittstellenbeschreibung zur neuen Intrastat hier: INSTAT/XML.
Use-Case
- Sie führen das Programm für die Meldung aus:
- Geben Sie die Vorlaufdaten ein.
- Klicken Sie anschließend auf OK.
- Ein Protokoll/Bericht über die Warenflüsse wird erzeugt (siehe Abb.).
Der Bericht beinhaltet dabei alle Datensätze, die ebenfalls in der XML-Datei ausgegeben werden. Dies geschieht parallel im Hintergrund. Schließlich müssen Sie diese Datei in Ihrem Programm zur Meldung oder im Webportal auswählen und entsprechend an das Bundesamt weiterleiten. Hierzu haben wir vieles parametrisiert, sodass wir einen Pfad variabel einstellen können.
Ihre POINT